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Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme

Seit Juli 2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs), insbesondere Kassensysteme, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung online bei der Finanzverwaltung gemeldet werden. Alle Systeme einer Betriebsstätte sind in einer gemeinsamen Meldung einzureichen. Bei mehreren Betriebsstätten wird pro Betriebsstätte eine Meldung abgegeben. Änderungen aufgrund einer Neu-Anschaffung oder Außerbetriebnahme sind nachzumelden.

Ich gehe hier nicht auf Details ein, sondern nur darauf, welche Angaben ich für die elektronische Meldung benötige.

FAQ der Finanzverwaltung

Bitte füllen Sie die Formularfelder möglichst vollständig aus. Unvollständige Angaben erfordern sonst aufwendige Rückfragen:

Bitte füllen Sie dieses Formular für jedes elektronische Aufzeichnungssystem (eAs) gesondert aus. Ich fasse dann mehrere eAs in einer elektronischen Meldung an die Finanzverwaltung zusammen. Bitte geben Sie hier bei jedem Formular die Gesamtzahl der zu übermittelnden Aufzeichnungssysteme der Betriebsstätte an, damit ich weiß, wie viele Formulare ich erwarten kann.

Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs):

Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE):

Kontakt: Frank Rösner · Prof.-Carl-Reiser-Str. 38 · 82467 Garmisch-Partenkirchen · Tel. 08821 / 9669 350 · kontakt@stb-roesner.de