
Datenerfassung für die elektronische Meldung
Bis spätestens 31.7.2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs), insbesondere Kassensysteme, online bei der Finanzverwaltung gemeldet werden. Später angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt online per Elster.
Alle Systeme einer Betriebsstätte sind in einer gemeinsamen Meldung einzureichen. Bei mehreren Betriebsstätten wird pro Betriebsstätte eine Meldung abgegeben.
Änderungen aufgrund einer Neu-Anschaffung oder Außerbetriebnahme sind nachzumelden.
Ich gehe hier nicht auf Details ein, sondern nur darauf, welche Angaben ich für die elektronische Meldung benötige.