Seit Juli 2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs), insbesondere Kassensysteme, innerhalb eines Monats nach der Anschaffung online bei der Finanzverwaltung gemeldet werden. Alle Systeme einer Betriebsstätte sind in einer gemeinsamen Meldung einzureichen. Bei mehreren Betriebsstätten wird pro Betriebsstätte eine Meldung abgegeben. Änderungen aufgrund einer Neu-Anschaffung oder Außerbetriebnahme sind nachzumelden.
Ich gehe hier nicht auf Details ein, sondern nur darauf, welche Angaben ich für die elektronische Meldung benötige.