Grundfälle

Wusstest Du eigentlich...
...dass ein Arbeitnehmer, der 60.000 Euro im Jahr verdient, auf seine gesamten Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, während ein Arbeitnehmer, der 40.000 Euro im Jahr verdient und 20.000 Euro Nebeneinkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht, KV-Beiträge nur auf die 40.000 Euro bezahlt? Der zweite Arbeitnehmer zahlt also nur 2/3 der Beiträge, obwohl beide gleich hohe Einkünfte haben!

Wusstest Du eigentlich...
...dass ein Selbständiger, der 60.000 Euro brutto im Jahr verdient, auf seine gesamten Einkünfte KV-Beiträge zahlt, während ein Arbeitnehmer, der nur 521 Euro brutto verdient, aber 30.000 Euro Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, KV-Beiträge nur auf die 521 Euro bezahlen muss? Bei 521 Euro brutto fallen aber so gut wie keine KV-Beiträge an. Nur der Arbeitgeber zahlt einen kleinen AG-Anteil. Der AN zahlt faktisch nichts.

Wusstest Du eigentlich...
...dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der sich ein niedriges Gehalt zahlt und die Gewinne stattdessen thesauriert, nur KV-Beiträge auf das niedrige Gehalt bezahlt. Wenn die Gewinne dann später ausgeschüttet werden, führt diese Zusammenballung nur im Jahr der Ausschüttung zu höheren KV-Beiträgen.

Wusstest Du eigentlich...
...dass ein ehemals Selbständiger im Ruhestand auf seine gesamten Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, also auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und auf Zinserträge, während ein ehemals Angestellter KV-Beiträge nur auf seine Rente zahlt. Selbständige haben es deshalb viel schwerer, sich eine Altersversorgung aufzubauen.
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung muss deshalb dringend reformiert werden und zwar so, dass bei allen Versicherten alle Einkünfte bei der Beitragsbemessung herangezogen werden. Fälle, in denen das System in erheblichem Maße missbraucht wird, müssen unterbunden werden. Dadurch könnten die Beitragssätze für alle Versicherten gesenkt werden. Zurzeit zahlen vor allem Selbständige und Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte die Beiträge für andere Versicherte mit!
Ich klage deshalb vor den Sozialgerichten gegen meinen Krankenversicherungsbescheid und will das bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen.