Honorar

Frank Rösner Donnerstag, 24. Oktober 2024 von Frank Rösner

Mein Honorar

Die Frage nach dem Honorar ist eine häufige Frage. Gleichwohl ist diese schwierig zu beantworten. Denn die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist genauso kompliziert wie das Steuerrecht selbst und der Arbeitsaufwand und der Umfang der notwendigen Tätigkeiten ergibt sich häufig erst im Laufe der Bearbeitung. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die StBVV geschaffen, weil meistens nicht absehbar ist, welche Arbeiten notwendig sein werden. Alle Steuerberater sind an die StBVV gebunden.

An dieser Stelle könnte ich eigentlich aufhören, aber ich möchte die Honorarfrage genauer beantworten und Ihnen insbesondere die Vorteile der Bearbeitung durch mich darlegen:

Zumeist handelt es sich um Wertgebühren, so dass die Gebührenhöhe vom Umsatz oder von den Einkünften begrenzt wird. Insbesondere abhängig vom Zeitaufwand bestimmt der Steuerberater die angemessene Gebühr innerhalb des nach unten und oben begrenzten Gebührenrahmens. Die Höhe der Gebühren wird also maßgeblich von der Höhe der Einkünfte und des Umsatzes bestimmt. Die StBVV ist somit Garant für eine qualifizierte Beratung zu einem Preis, der zu Ihren persönlichen Verhältnissen passt.

Die StBVV erlaubt es allerdings, höhere Gebühren schriftlich zu vereinbaren, als es das Gesetz vorsieht. Davon mache ich jedoch keinen Gebrauch. Ich gebe mich mit dem Honorar zufrieden, das mir die StBVV zugesteht.

Sie können sich darauf verlassen, dass ich die StBVV korrekt anwende und keine höheren Gebühren abrechne, als es das Gesetz vorsieht

Entscheidend ist aber, welche Vorteile Ihnen die Bearbeitung durch mich bringt:

  • Sie können sich auf Ihre Haupttätigkeit konzentrieren und müssen sich nicht mit Steuerkram herumärgern

  • Ich kann „Steuererklärung“ besser als Sie. Teure Fehler, die Sie selbst nicht bemerken würden, entstehen erst gar nicht

  • Ich vermeide Ihnen Ärger mit dem Finanzamt, aber auch mit der Sozialversicherung (Lohnbuchhaltung)

  • Ich habe einen guten Ruf beim Finanzamt. Ihre Steuerveranlagung läuft viel unproblematischer, als wenn Sie diese als Nicht-Steuerberater einreichen

  • Sie sparen sich die Arbeitszeit für die Erstellung der Steuererklärung und der Buchführung und können die Zeit sinnvoller nutzen

  • In der gesparten Zeit können Sie möglicherweise mehr Geld verdienen, als meine Steuerberatergebühren betragen. Oder Sie genießen einfach die freie Zeit

  • In vielen Fällen sind die Steuerersparnis und der vermiedene Schaden sogar höher als mein Honorar, so dass ich Ihnen in der Summe überhaupt nichts koste

Dass ich alle Steuererklärungen selbst bearbeite, hat auf mein Honorar nach der StBVV keinen Einfluss. Denn unabhängig davon, wer in einer Steuerkanzlei die Tätigkeit ausführt, liegt die Verantwortung beim jeweiligen Kanzleiinhaber. Im Gegenteil: Aufgrund der Betreuung und Bearbeitung durch mich persönlich, ist mein Preis-Leistungsverhältnis überdurchschnittlich gut. Sie können auf ein faires Honorar vertrauen, schließlich möchte ich langfristig mit Ihnen zusammenarbeiten. Wie heißt es so schön: „Leben und leben lassen“.

Bitte haben Sie deshalb dafür Verständnis, dass ich auf die StBVV verweise, aber keine exakte Honorarprognose abgeben kann. Ich möchte meine Zeit für die Bearbeitung von Steuererklärungen einsetzen und nicht für lange Honorarverhandlungen aufwenden. Aus diesem Grund bitte ich von Honorar-Anfragen abzusehen. Es macht auch keinen Sinn, z. B. 25% der Arbeitszeit für die Sichtung der Unterlagen und für Honorarverhandlungen aufzuwenden. Diese Zeit müsste ich dann bei der Bemessung des Honorars mitberücksichtigen. Für den Fall, dass kein Auftrag zustande kommt, würde das zulasten meiner Bestandsmandanten gehen. Irgendwo muss die Zeit schließlich einkalkuliert werden. Genau deshalb gibt es die StBVV. Ich bitte also um Ihr Vertrauen, auch bezüglich des Honorars. Wenn Sie dieses Vertrauen nicht mitbringen, bin ich nicht der richtige Steuerberater für Sie.

Die Steuerberaterkammer München äußert sich zum Steuerberaterhonorar wie folgt:

„Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Angehörige der Freien Berufe. Sie erbringen vielfältige, qualifizierte Leistungen, die ihren angemessenen Preis haben. Während sich die Vergütung der Hilfeleistung in Steuersachen regelmäßig aus der Steuerberatervergütungsverordnung ergibt, gelten für die Vergütung der weiteren Leistungen eines Steuerberaters die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Zivilrechts.“

Kontakt: Frank Rösner · Prof.-Carl-Reiser-Str. 38 · 82467 Garmisch-Partenkirchen · Tel. 08821 / 9669 350 · kontakt@stb-roesner.de