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Erbschaftsteuer abschaffen!

Ich fordere die Abschaffung der Erbschaftsteuer.

Stattdessen sollte die Umverteilung durch eine einfache und planbare Vermögensteuer erfolgen, wobei die Betonung auf „einfach“ und „planbar“ liegt. Es wäre besser, jährlich kontinuierlich eine kleine Vermögensabgabe zu leisten, die bei den Ausgaben eingeplant werden kann, als dem Risiko der Fallbeil-Erbschaftsteuer zu unterliegen.

Mit einer kontinuierlich fließenden Vermögensteuer kann der Staat auch besser planen. Eine Vermögensteuer wäre viel besser geeignet, die Vermögensungleichheit in Deutschland abzumildern.

Lies nachfolgend im Einzelnen die Gründe, die für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer sprechen.

Abschaffung der Erbschaftsteuer Meine Argumente im Einzelnen

  • Kosten der Steuererhebung

    Die Kosten der Steuererhebung stehen in keiner Relation zum Steueraufkommen. Zu den Kosten der Steuererhebung zählen nämlich nicht nur die Kosten in den Finanzbehörden. Viel höher sind die Kosten bei den Steuerpflichtigen, also die Beratungskosten und die Deklarationskosten, insbesondere auch für Bewertungsgutachten. Die Bewertung von Unternehmen, Immobilien und Beteiligungen ist komplex. Dazu kommt als Opportunitätskosten der enorme Zeitaufwand für die Steuerplanung, um Schaden, beispielsweise hinsichtlich der Unternehmensfortführung und der Sicherung der Arbeitsplätze, zu vermeiden. Diese Zeit könnte sinnvoller im Unternehmen verwendet werden, wodurch dann Ertragsteuern generiert werden.

  • Lebenswerke respektieren

    Die Erbschaftsteuer ist ungerecht, wenn das Lebenswerk rechtschaffender Personen zum Teil weggesteuert wird. Das geht auch zulasten der Leistungsbereitschaft, wenn man weiß, dass sich bei der Weitergabe des Erarbeiteten „nur“ der Staat freut. Gönnen wir den Erblassern, aber auch den Schenkern, dass sie Ihr Lebenswerk ohne steuerliche Belastung übertragen können! Das häufig anzutreffende Argument, dass das vererbte Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers bereits anderweitig versteuert wurde und beispielsweise der Einkommensteuer unterlegen hat, halte ich dagegen für weniger bedeutsam, denn die Erbschaftsteuer muss ja der Erbe bezahlen.

  • Betriebliche Interessen vor Steuergestaltung

    Wenn eine Steuerplanung nicht ausreichend gelingt und ein Unternehmen Schaden nimmt, kostet es Arbeitsplätze. Bei einer Betriebsübergabe sollte die Planung der Fortführung des Betriebs und der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund stehen und nicht die Steuergestaltung.

  • Fehlallokationen

    Fehlallokationen durch fehlerhafte Vermeidungsstrategien schaden dem Wirtschaftsstandort und kosten Arbeitsplätze. Aber auch im Privatbereich werden rein steuerlich motivierte Vermögensübertragungen vorgenommen, die bei vernünftiger Überlegung so nicht durchgeführt worden wären.

  • Respekt vor dem Elternhaus

    Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Elternhaus verkaufen müssen, weil sie selbst nicht einziehen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Das ist eine schlechte Familienpolitik. Es muss ohne Belastung möglich sein, dass Kinder das Elternhaus vermieten, ohne ein Darlehen für Erbschaftsteuer aufnehmen zu müssen. Die Freibeträge sind viel zu niedrig! Normale Erbschaften werden aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise schon lange nicht mehr geschützt.

  • Erben haben es oft auch verdient

    Das Argument, Erben würden ggfs. Vermögen ohne eigene wirtschaftliche Leistung erhalten, ist eine ungerechtfertigte Verallgemeinerung, die in vielen Fällen nicht den Tatsachen entspricht. Kinder in Unternehmerfamilien müssen oftmals auf Vieles verzichten, weil sich alles um den Betrieb dreht und die Eltern wenig Zeit haben. Vielfach helfen die Nachkommen auch über viele Jahre unentgeltlich im Betrieb mit.

  • Pietätloser Steuerstaat

    Die Erbschaftsteuer ist auch eine menschenverachtende Steuer, weil sich Trauernde mit Erbschaftsteuerformularen herumschlagen müssen, statt sich um ihre wirklichen Probleme kümmern zu können. Die Erbschaftsteuer verschärft die psychische Belastung. Statt sich für die Bürger einzusetzen, quält der Staat die Bürger in emotional schwierigen Zeiten. Insoweit kommt der Staat seiner Fürsorgepflicht nicht nach.

  • Selbstfinanzierungseffekt

    Bei einer Abschaffung der Erbschaftsteuer wäre der Rückfluss durch höhere Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Sozialabgaben höher als die nicht erhobene Erbschaftsteuer. Da bin ich mir sicher. Schließlich macht die Erbschaftsteuer auch nur einen geringen Teil des Steueraufkommens aus, wenngleich mit steigender Tendenz.

  • Steuerbürokratieabbau

    Deutschland erstickt an seiner Bürokratie. Die Abschaffung der Erbschaftsteuer wäre ein riesiger Steuerbürokratieabbau. Deutschland muss endlich mal etwas vereinfachen. Wir müssen über unseren Schatten springen und uns nicht immer in Einzelfallgerechtigkeit verlieren. Das schadet dem Standort Deutschland und dem Wohlstand von allen.

  • Fachkräftemangel

    Ein Wegfall der Erbschaftsteuer wäre auch eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern könnten in anderen Abteilungen eingesetzt werden. In den Steuerkanzleien könnten sich die Mitarbeiter auf andere Arbeiten konzentrieren.

  • Verfassungsrechtlich chancenlos

    Der Gesetzgeber wird niemals ein verfassungsmäßiges Erbschaftsteuerrecht hinbekommen, weil die Betriebe immer Vergünstigungen brauchen, damit möglichst wenig Arbeitsplätze gefährdet werden und dadurch sonstiges Vermögen zwangsläufig schlechter behandelt wird. Ständige Reformen und verfassungsmäßige Bedenken verunsichern Bürger und Unternehmen. Die strukturellen Probleme bei der Gleichbehandlung und Bewertung können niemals abschließend gelöst werden.

  • Internationaler Wettbewerbsnachteil

    Benachbarte Staaten haben schon keine Erbschaftsteuer mehr. Deutschland hat dadurch einen Wettbewerbsnachteil. Wohlhabende wandern nach Möglichkeit aus Deutschland ab. Das geht auch zulasten von Investitionen in Deutschland. Wer die Möglichkeit, das Land zu verlassen nicht hat oder das nicht will, wird durch die Erbschaftsteuer benachteiligt.

  • Keine Neidsteuer

    Die Erbschaftsteuer ist eine Neidsteuer, mit der die linke Klientel der Parteien bedient wird – entgegen jeglicher Vernunft.

  • Ungerechtigkeit

    Normalbürger laufen der Erbschaftsteuer oft ins offene Messer. Vermögende, die sich die Beratung leisten können, haben einen Vorteil.

  • Demokratieschädliche Steuer

    Unter der fehlenden Akzeptanz der Erbschaftsteuer bei den Bürgern leidet die Verbundenheit der Bürger mit dem Staat. Das ist auch schädlich für die Demokratie.

Kontakt: Frank Rösner · Prof.-Carl-Reiser-Str. 38 · 82467 Garmisch-Partenkirchen · Tel. 08821 / 9669 350 · kontakt@stb-roesner.de